Verpflichtende Arbeitszeiterfassung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt. Arbeitszeiterfassung ist verpflichtend.

guscom.POS verfügt über das Zeiterfassungsmodul guscom.TRS. Über dieses Zusatzmodul erfassen Sie bequem über das Kassenterminal die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter. Pausen können vordefiniert werden und das System unterscheidet zwischen beruflich bedingten und privaten Abwesenheiten.

Teil des Moduls ist eine Urlaubs- und Dienstplanung, die in Verbindung mit dem Budget- und Planmodul im Dienstplan Personalkosten im Verhältnis zum bugetierten Umsatz für die einzelnen Tage errechnet.